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   BVerwG, 29.08.2017 - 4 B 30.17   

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https://dejure.org/2017,34945
BVerwG, 29.08.2017 - 4 B 30.17 (https://dejure.org/2017,34945)
BVerwG, Entscheidung vom 29.08.2017 - 4 B 30.17 (https://dejure.org/2017,34945)
BVerwG, Entscheidung vom 29. August 2017 - 4 B 30.17 (https://dejure.org/2017,34945)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des Revisionszulassungsgrunds der Abweichung; Darlegung des Tatbestands durch eine präzise Gegenüberstellung der miteinander unvereinbaren Rechtssätze

  • rewis.io

    Verhältnis von Bauplanungs- und Bauordnungsrecht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen des Revisionszulassungsgrunds der Abweichung; Darlegung des Tatbestands durch eine präzise Gegenüberstellung der miteinander unvereinbaren Rechtssätze

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen des Revisionszulassungsgrunds der Abweichung; Darlegung des Tatbestands durch eine präzise Gegenüberstellung der miteinander unvereinbaren Rechtssätze

  • datenbank.nwb.de

    Verhältnis von Bauplanungs- und Bauordnungsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 11.10.2007 - 4 C 8.06

    Gesetzgebungskompetenz im Baurecht; Werbeanlagen; Außenbereich; Verunstaltung des

    Auszug aus BVerwG, 29.08.2017 - 4 B 30.17
    Wie der Senat in seinem Urteil vom 11. Oktober 2007 - 4 C 8.06 - (BVerwGE 129, 318 Rn. 14) klargestellt hat, kann der Festsetzungskatalog des § 9 Abs. 1 BauGB eine derart ergebnisbezogene Sperrwirkung nicht entfalten.
  • BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95

    Revision - Divergenzrüge - Filmförderungsrecht - Revision wegen grundsätzlicher

    Auszug aus BVerwG, 29.08.2017 - 4 B 30.17
    Der Revisionszulassungsgrund der Abweichung liegt nur vor, wenn die Vorinstanz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem ihre Entscheidung tragenden Rechtssatz einem ebensolchen Rechtssatz des Bundesverwaltungsgerichts widerspricht (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 1995 - 6 B 35.95 - NVwZ-RR 1996, 712).
  • BVerwG, 17.12.2010 - 8 B 38.10

    Zum vermögensrechtlich unredlichen Rechtserwerb; Divergenzrüge

    Auszug aus BVerwG, 29.08.2017 - 4 B 30.17
    § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO verlangt, dass der Tatbestand der Divergenz nicht nur durch die Angabe der höchstrichterlichen Entscheidung, von der abgewichen sein soll, sondern auch durch eine präzise Gegenüberstellung der miteinander unvereinbaren Rechtssätze dargelegt wird (stRspr, BVerwG, Beschlüsse vom 17. Dezember 2010 - 8 B 38.10 - juris Rn. 15 und vom 17. Februar 2015 - 1 B 3.15 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 17.02.2015 - 1 B 3.15

    Erteilung eines einheitlichen Visums bei verheirateten Antragstellern

    Auszug aus BVerwG, 29.08.2017 - 4 B 30.17
    § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO verlangt, dass der Tatbestand der Divergenz nicht nur durch die Angabe der höchstrichterlichen Entscheidung, von der abgewichen sein soll, sondern auch durch eine präzise Gegenüberstellung der miteinander unvereinbaren Rechtssätze dargelegt wird (stRspr, BVerwG, Beschlüsse vom 17. Dezember 2010 - 8 B 38.10 - juris Rn. 15 und vom 17. Februar 2015 - 1 B 3.15 - juris Rn. 7).
  • BVerfG, 21.04.1982 - 2 BvR 810/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung des

    Auszug aus BVerwG, 29.08.2017 - 4 B 30.17
    Ebenso wenig schützt die Garantie rechtlichen Gehörs davor, dass ein Gericht aus Gründen des materiellen Rechts Parteivorbringen nicht weiter aufnimmt (BVerfG, Beschluss vom 21. April 1982 - 2 BvR 810/81 - BVerfGE 60, 305 m.w.N.).
  • BVerfG, 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 29.08.2017 - 4 B 30.17
    Insbesondere wäre es verfehlt, aus der Nichterwähnung einzelner Vortragselemente eines sehr umfangreichen Verfahrens zu folgern, das Gericht habe sich mit den darin enthaltenen Argumenten nicht befasst (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. April 1980 - 1 BvR 1365/78 - BVerfGE 54, 43 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.08.2022 - 10 D 9/20

    Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander

    Unter anderem habe das Bundesverwaltungsgericht in einem Beschluss vom 29. August 2017 - 4 B 30.17 - klargestellt, dass der Festsetzungskatalog des § 9 Abs. 1 BauGB mit Blick auf einen Sachverhalt, der mit den Instrumenten des Bauplanungsrechts geregelt werden könne, keine Sperrwirkung hinsichtlich einer bauordnungsrechtlichen Regelung entfalte, die sich im Ergebnis wie eine bauplanungsrechtliche Festsetzung auswirke.
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